Ab dem 01. Juli 2020 dürfen Sie als Fahrzeugführer kein Funkgerät mehr bedienen, das Sie Ihn der Hand halten.

Für BOS-Fahrzeuge gilt laut § 35 Sonderrechte Absatz 9 (StVO) folgendes:

(9) Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten.

Sind Sie auf die diese neue Gesetzesänderung schon unterrichtet worden?

 

Anbei ein Link zum Gesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html