Ab dem 1. Juli gilt die befristet reduzierte Mehrwertsteuer nach dem im Juni durchgesetzten Beschluss des Bundeskabinetts.

Für ein halbes Jahr gilt anstelle der herkömmlichen 19% die ermäßigte Mehrwertsteuer von 16%.

Die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung vom Handel an den Endkunden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

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